Kirchenaustritt - Kirche-VK.de

Pfarrei Sankt Eligius - Katholische Kirche Völklingen
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Sie sind aus der Kirche ausgetreten oder denken über diesen Schritt nach?
 
Hier haben wir einige Informationen zusammengestellt, die vielleicht hilfreich sind:

Nach dem Kirchenaustritt
Durch die Erklärung des „Kirchenaustritts“ treten eine Reihe von Folgen ein. Für uns als Kirche vor Ort ist das Schwerwiegendste dies: Wir verlieren einen Menschen, der irgendwie gemeinsam mit uns unterwegs war.
Wir erfahren in der Regel vom Kirchenaustritt erst viele Wochen später durch eine offizielle Mitteilung per Post. Deshalb sind wir dankbar, wenn Menschen, die die Kirche verlassen wollen, uns erlauben, zu erfahren, ob wir etwas hätten besser machen können.

Kirchensteuer
Selbstverständlich wird nach einem Kirchenaustritt die Kirchensteuer nicht mehr erhoben. Damit das geschehen kann, wird das Konfessionsmerkmal in der Steuerkarte von “römisch-katholisch” zu “ohne Konfession” geändert.

Vermerk in den kirchlichen Büchern
Die staatliche Stelle, bei der der Kirchenaustritt erklärt wurde, informiert darüber das Bistum. Das Bistum gibt diese Information weiter an die Kirchengemeinde am Wohnsitz der Person. Ebenso wird die Pfarrei, in der die Taufe einst gespendet worden ist, informiert.

Teilnahme an Gottesdiensten
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann natürlich trotzdem öffentliche Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen besuchen. Wir bitten aber darum, gut zu überlegen, ob Sie die Sakramente ohne Weiteres empfangen wollen. Niemand wird Sie aber abweisen

Kirchliche Trauung und Taufe eigener Kinder
Eine kirchliche Trauung ist weiterhin möglich, wenn der/ die Partner/in der katholischen Kirche angehört.
Auch die Taufe eigener Kinder ist möglich, selbst wenn ein Elternteil ausgetreten ist oder sogar beide Eltern keine Kirchenmitglieder sind ist. Es sollte aber jemand aus der Familie erklären, die Erziehung des Kindes im Glauben zu unterstützen.

Wie ist das mit einem kirchlichen Begräbnis?
Manchmal erfahren Angehörige erst nach dem Tod vom Austritt ihres Verstorbenen. Wenn der Verstorbene keinen Hinweis gegeben hat, ein kirchliches Begräbnis zu wünschen, geht die Gemeinde in der Regel davon aus, dass jemand der der Kirche nicht mehr angehören wollte, auch kein kirchliches Begräbnis wünscht. Sie wird den Kirchenaustritt als letzten Willen des Menschen respektieren, und sich keine Rechte gegenüber dem Verstorbenen anmaßen. Sollten die Angehörigen andere Hinweise haben oder ihrerseits um seelsorgliche Begleitung bitten, so wird selbstverständlich geholfen.
Wichtig ist uns, dass die Angehörigen in diesem Fall direkt mit uns Kontakt aufnehmen - nicht nur über ein Beerdigungsinstitut - damit wir gemeinsam besprechen können, was möglich und was sinnvoll ist. Auch in diesem Fall müssen wir den letzten Willen des Verstorbenen achten.

Kirchliches Wahlrecht
Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, haben kein Wahlrecht für Wahlen zu Gremien der Pfarrei oder des Bistums.

Pate/Patin werden?
Auch die Übernahme von Tauf- oder Firmpatenschaft ist nicht möglich. Allerdings gibt es in der Praxis die Möglichkeit, als Taufzeuge eine "Quasi-Patenschaft" zu übernehmen. Dies kann beim Taufgespräch besprochen werden.

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie an unter 06898 – 9 14 68 00 oder Sie schreiben Sie uns unter pfarramt@kirche-vk.de
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